Prozesskostenhilfe in Frankreich

  Aktualisiert am  23 March 2026

Bevor Sie ein Gerichtsverfahren in Frankreich anstreben, sollten Sie versuchen, den Streit gütlich (außergerichtlich) zu lösen. Denn Achtung: Ein Prozess kann teuer werden!

Glücklicherweise gibt es in Frankreich eine finanzielle Unterstützung, um jedem den Rechtszugang zu gewährleisten: die sogenannte “aide juridictionnelle” (Prozesskostenhilfe).

Über die französische Prozesskostenhilfe können Verfahrens- und Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden.

Video: Wie erhalte ich in Frankreich Prozesskostenhilfe?

Wenn Ihr Rechtsstreit in Frankreich nicht außergerichtlich beigelegt werden konnte und Sie ein Gerichtsverfahren einleiten möchten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf französische Prozesskostenhilfe. Mit der sogenannten “Aide juridictionnelle” können Sie die Verfahrens- und Anwaltskosten ganz oder teilweise finanzieren.

zum Video

Sie brauchen Hilfe?

Füllen Sie unser Kontaktformular aus und schildern Sie uns Ihr Problem.

Welche Kosten fallen bei einem Gerichtsverfahren in Frankreich an?

Prozesskosten umfassen alle Ausgaben, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind. Diese Kosten variieren verschiedenen Faktoren nach.

In Frankreich gibt es zwei Arten von Prozesskosten:

1. Die Verfahrenskosten (“les dépens”): Hierzu zählen die Gerichtsgebühren, die Verhandlungsgebühren sowie die sogenannten Auslagen (z. B. für Zeugen und Sachverständige).

  • Grundsätzlich entscheidet das Gericht, wer diese Kosten zu tragen hat. In der Regel sind sie von der unterlegenen Partei zu tragen.

2. Die nicht erstattungsfähigen Kosten (“les frais irrépétibles”): Alle durch das Gerichtsverfahren entstandene Ausgaben, die nicht zu den oben genannten Verfahrenskosten (“dépens”) zählen (z. B. Anwaltskosten, Reisekosten, Übersetzungskosten, usw.).

  • Grundsätzlich hat jede Partei ihre eigenen “frais irrépétibles”, wie z. B. Anwaltskosten, selbst zu tragen. Jede Partei kann aber beantragen, der Gegenseite einen Teil der eigenen “frais irrépétibles” aufzuerlegen.

Gut zu wissen: Die Höhe der Anwaltskosten ist frei vereinbar und richtet sich nach der mit der Mandantin oder dem Mandanten getroffenen Honorarvereinbarung. Die anwaltliche Vertretung ist nicht immer verpflichtend, was sich auf die Gerichtskosten auswirken kann.

Mehr zum französischen Justizsystem finden Sie hier: Das französische Rechtssystem: ein Überblick.

Die französische Prozesskostenhilfe auf einen Blick

Der Staat gewährt auf Antrag Personen mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren in Frankreich, die sogenannte Prozesskostenhilfe. Dadurch können die Verfahrenskosten ganz oder teilweise übernommen werden.

Tipp

Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens (mit Ausnahme des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) ist mit einem anfänglichen Kostenaufwand und einem finanziellen Risiko verbunden, die durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht systematisch vollständig abgedeckt werden. Wenn Sie also in Erwägung ziehen Ihren Rechtsstreit vor Gericht zu lösen, sollten Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis vorab gut abschätzen.